Einbürgerung – So erhalten Sie die
deutsche Staatsbürgerschaft:
Ein Anspruch
auf Einbürgerung besteht, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen
demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
- Besitz eines unbefristetes Aufenthaltsrechtes
oder eine bestimmte Art der befristeten Aufenthaltserlaubnis (z.B.
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug). Sie haben seit acht Jahren Ihren
gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Hierbei ist eine Verkürzung
auf sieben Jahre möglich, wenn Sie erfolgreich an einem Integrationskurs
teilgenommen haben. Verkürzung auf sechs Jahre möglich bei besonderen
Integrationsleistungen. Bei Ehegatten/Lebenspartnern von deutschen Staatsangehörigen
sind in der Regel sogar nur drei Jahre ausreichend.
- Sie
können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten
Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten.
Wer „schuldlos“ Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, kann trotzdem eingebürgert werden. „Schuldlos“ ist man z.B. dann, wenn man seinen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen verloren hat und sich hinreichend intensiv bemüht, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Wer „schuldlos“ Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, kann trotzdem eingebürgert werden. „Schuldlos“ ist man z.B. dann, wenn man seinen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen verloren hat und sich hinreichend intensiv bemüht, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
- Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.
Wenn Sie Ihre Staatsangehörigkeit nicht aufgeben können, weil die Gesetze
Ihres bisherigen Heimatstaates dies überhaupt nicht vorsehen, so können sie
trotzdem eingebürgert werden. Ebenso können Sie Ihre bisherige
Staatsangehörigkeit behalten, wenn die Aufgabe nur unter besonders schwierigen
Bedingungen möglich wäre. Auch als Staatsangehöriger der Schweiz oder eines
Mitgliedstaates der Europäischen Union können Sie Ihre bisherige
Staatsangehörigkeit behalten.
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat.
- Ausreichende Deutschkenntnisse.
- Ausreichende Kenntnisse über die Rechts-
und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
Wenn Sie eine
oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht „hundertprozentig“ erfüllen, lassen
Sie sich bitte nicht abschrecken. Zu einigen Voraussetzungen sieht das Gesetz
Besonder-heiten vor, die in Ihrem konkreten Fall womöglich zutreffen.
Als
Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter und vertrete Sie gegenüber der Einbürgerungs- behörde.
Gerne erhalten Sie zeitnah einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei.
Rechtsanwalt
Thomas Eschle
Rennstr.
2
70499
Stuttgart
Tel : 0711 / 2482446 (unter dieser Telefonnummer können Sie gerne
einen Besprechungstermin in der Kanzlei vereinbaren, Telefonberatung auch
bundesweit )
E-Mail : KanzleiEschle@t-online.de
http://www.rechtsanwalt-eschle.info (ausführliche Homepage)
Anwaltskanzlei
Eschle zur / Blauen Karte Blue Card
http://www.rechtsanwalt-eschle.info/blaue-karte.html
http://www.rechtsanwalt-eschle.info/blaue-karte.html
Anwaltskanzlei
Eschle zum Thema Niedererlassungserlaubnis:
http://niederlassungserlaubnis-stuttgart.blogspot.de/
http://niederlassungserlaubnis-stuttgart.blogspot.de/
Anwaltskanzlei Eschle Internetblogs zu Rechtsthemen:
http://www.blogger.com/profile/02476594233585060590
Anwaltskanzlei Eschle, Impressum mit Pflichtangaben:
http://ra-thomas-eschle-impressum.blogspot.de/
http://www.blogger.com/profile/02476594233585060590
Anwaltskanzlei Eschle, Impressum mit Pflichtangaben:
http://ra-thomas-eschle-impressum.blogspot.de/